Einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel beim o.g. Termin in der Arbeitsvermittlung.
WICHTIG: Die persönliche Antragsabgabe kann zur Klärung auftretender Rückfragen und damit in den meisten Fällen zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen.
Bei der persönlichen Antragsabgabe wird eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter mit Ihnen den Antrag prüfen und offene Fragen besprechen. Sie haben hier Gelegenheit, unklare Punkte zu klären und zu erfahren, wie hoch die Leistungen zum Lebensunterhalt und Kostenübernahme für Ihre Wohnung/Haus nach erster Berechnung ausfallen können oder ob Leistungen anderer Stellen höher ausfallen würden und damit stets vorrangig zu beantragen sind. Im nachgewiesenen Notfall und bei augenscheinlichem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann Ihnen eine Soforthilfe gewährt werden.
Der Bescheid informiert Sie darüber, wie hoch die Leistung ist, die Sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird.
Auf den ersten beiden Seiten des Bescheides erhalten Sie einen Überblick über die bewilligten Leistungen, den Zeitraum und bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Aus dem beigefügten Berechnungsbogen können Sie entnehmen, wie sich die Beträge im Einzelnen zusammensetzen und inwiefern Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde.
Unten finden Sie einen Musterbescheid und einen Musterberechnungsbogen (bereitgestellt von der Agentur für Arbeit). In diesen Mustern sind zu einzelnen Begriffen kurze Erklärungstexte hinterlegt. Diese werden angezeigt, wenn Sie mit der Maus über die farblich markierten Begriffe fahren. Alle Erklärungstexte sind außerdem am Ende des Mustertextes gelistet.
Sollten Fragen zu Ihrem Bescheid offen bleiben, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Der Bescheid geht Ihnen per Post zu.
Originaladresse des Artikels: https://www.jobcenter-bremerhaven.de/jobcenter/arbeitslosengeld-2/die-antragstellung.50053.html
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